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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Berghotel Jägerhof Helmut Aurenz GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräume des Berghotel Jägerhof zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Berghotels Berghotel Jägerhof.

1)

2)

Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Räume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Berghotel Jägerhof, wobei §540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3)

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Berghotel Jägerhof ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von dem Berghotel Jägerhof zugesagten Leistungen zu erbringen.

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2)

Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Berghotel Jägerhof zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leitungen und Auslagen des Berghotel Jägerhof an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrecht Bevorratungs-Gesellschaften.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Berghotel Jägerhof allgemein für derartige Leitungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden

3)

Rechnungen des Berghotel Jägerhof ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Berghotel Jägerhof ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Berghotel Jägerhof berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinszinssatz zu verlangen. Dem Berghotel Jägerhof bleibt Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4)

Das Berghotel Jägerhof ist berechtigt, jederzeit angemessene Vorauszahlungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich festgelegt

5)

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Berghotel Jägerhof aufrechnen oder mindern.

6)

Reklamationen und Mängelrügen können nur während der Veranstaltung mündlich und unmittelbar nach Veranstaltungsende in Schriftform berücksichtigt werden. Spätere Reklamationen haben keine Wirkung.

7)

4. Rücktritt des Kunden (Abstellung, Stornierung)

Der Kunde kann bis zu 5 Monaten vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Berghotel Jägerhofs auszulösen.

1)

2)

Tritt der Kunde weniger als 5 Monate vor dem Veranstaltungstermin (VA) schriftlich zurück, gelten folgende Regelungen. Dabei beziehen sich die angegeben Prozentsätze jeweils auf den zu erwartenden Umsatz, bzw. das bis dahin vereinbarte Budget.

bis zu 5 Monate vor VA kostenfrei (kf)

3)

Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch die vorangehenden Nm. 3-5 dieser AGB berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Stadl

Restaurants

Tagungen

5,500 €

990 €

1,500 €

ab 5 Monate vor VA 50% des zu erwartenden Umsatzes, mindestens aber

ab 3 Monate vor VA 80% des zu erwartenden Umsatzes, mindestens aber

1,800 €

ab 1 Monate vor VA 100% des zu erwartenden Umsatzes, mindestens aber

3,000 €

5. Rücktritt des Berghotel Jägerhof

Wird eine oder oben gem. Nr. 3 Ziff. (5) diese AGB verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Berghotel Jägerhof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, in diesem Falle sind Stornierungskosten zu berücksichtigen.

1)

2)

Ferner ist das Berghotel Jägerhof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

- höhere Gewalt oder andere, von dem Berghotel Jägerhof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder des Zweckes gebucht werden,

- das Berghotel Jägerhof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Berghotels Berghotel Jägerhof in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne, dass dies dem Herrschaftsbzw. Organisationsbereich des Berghotel Jägerhof zuzurechnen ist.

- ein Verstoß gegen Ziff. 1 Nr. (2) dieser AGB vorliegt.

Bei berechtigtem Rücktritt des Berghotel Jägerhofs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

3)

Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Berghotel Jägerhof berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

6. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn dem Berghotel Jägerhof mitgeteilt werden; sie bedarf schriftlicher Zustimmung des Berghotel Jägerhof. Später mitgeteilte Änderungen der Teilnehmerzahl- und dies nur bis 12 Stunden vor Veranstaltungsbeginn- finden nur insoweit Berücksichtigung, als dass eine platzgenaue Eindeckung stattfinden kann

1)

2)

Bei Zustimmung durch das Berghotel Jägerhof ist die geänderte Teilnehmerzahl für den Preis bindend. Der Kunde hat im Übrigen das Recht, den Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

3)

4)

Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Berghotel Jägerhof diesen Abweichungen zu, so kann das Berghotel Jägerhof die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Berghotel Jägerhof trifft ein Verschulden. Als Veranstaltungsende gilt stets 01.00 h, es sei denn es wurde eine abweichende Schlusszeit vereinbart

5)

Alle Ansprüche gegen das Berghotel Jägerhof verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung und Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Berghotel Jägerhof zustande, diese sind die Vertragspartner.

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2)

Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit den Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Berghotel Jägerhof entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Berghotel l Jägerhof die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Berghotel Jägerhofs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Berghotel Jägerhofs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Berghotel Jägerhofs auftreten, wird das Berghotel Jägerhof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Berghotel Jägerhof rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

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4)

7. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Berghotel Jägerhof. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

1)

Störungen an von dem Berghotel Jägerhof zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort bestätigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Berghotel Jägerhof diese Störungen nicht zu vertreten hat.

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Soweit das Berghotel Jägerhof dem Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Hotel im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die Pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Berghotel Jägerhof von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

1)

2)

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden und der Nutzung des Stromnetzes des Berghotel Jägerhof bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den Technischen Anlagen des Berghotel Jägerhof gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Berghotel Jägerhof diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Berghotel Jägerhof pauschal erfassen und berechnen.

Der Kunde ist mit Zustimmung des Berghotel Jägerhof berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Berghotel Jägerhof eine Anschlussgebühr verlangen.

3)

4)

Verwendung von Feuerwerk und anderen offenem Feuer oder ist verboten

5)

Das Berghotel Jägerhof behält sich vor, 30 Tage nach der Veranstaltung liegengebliebene Gegenstände – gleich welcher Art – an das öffentliche Fundbüro weiterzuleiten.

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. das Berghotel Jägerhof übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Berghotel Jägerhof. Hierzu ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Wird eine Haftung des Berghotel Jägerhofs für eingebrachte Gegenstände gewünscht, vermitteln wir gerne einen Sicherheitsdienst zur Bewachung für 27,50 €* /Stunde zzgl. gesetzl. MwSt.

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2)

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Berghotel Jägerhof berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Berghotel Jägerhof berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Berghotel Jägerhof abzustimmen.

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich oder nach Rücksprache zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Berghotel Jägerhof die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Berghotel Jägerhof für die Dauer des Verbleibens eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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4)

10. Haftung des Kunden für Schäden

Der Kunde bzw. Gast haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.

1)

2)

Das Berghotel Jägerhof kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgerschaften) verlangen.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen und/oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam

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2)

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Berghotel Jägerhof.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Berghotel Jägerhof. Sofern der Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Berghotel Jägerhof.

3)

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